Pflicht bei Winterreifen
In der EU gilt für Reifen eine gesetzlich vorgeschriebene
Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
Seit Mai 2006 gilt in Deutschland die abgeänderte Straßenverkehrsordnung
(StVO).
Diese besagt, dass die Ausrüstung bei Kraftfahrzeugen den Wetterverhältnissen
anzupassen ist.
Insbesondere gilt dies für die richtige Bereifung und das richtige Frostschutzmittel
in der Scheibenwaschanlage.
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht, dennoch
raten Experten
die Fahrzeuge von Oktober bis Ostern auf Winterreifen umzurüsten.
Bei einem Verstoß gegen diese neue Verordnung wird ein Bußgeld in Höhe
von 20 Euro fällig.
40 Euro hingegen müssen bezahlt werden, wenn man den Straßenverkehr
mit falscher
Bereifung behindert.
Verkehrsunfälle in die man mit falscher Bereifung verwickelt ist, werden
zusätzlich mit einem
Punkt in Flensburg bestraft.
Wir empfehlen rechtzeitige Winterbereifung, denn Sicherheit geht vor
!