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Winterreifenpflicht

Pflicht bei Winterreifen

In der EU gilt für Reifen eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.

Seit Mai 2006 gilt in Deutschland die abgeänderte Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese besagt, dass die Ausrüstung bei Kraftfahrzeugen den Wetterverhältnissen anzupassen ist.

Insbesondere gilt dies für die richtige Bereifung und das richtige Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht, dennoch raten Experten die Fahrzeuge von Oktober bis Ostern auf Winterreifen umzurüsten.

Bei einem Verstoß gegen diese neue Verordnung wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. 40 Euro hingegen müssen bezahlt werden, wenn man den Straßenverkehr mit falscher Bereifung behindert.

Verkehrsunfälle in die man mit falscher Bereifung verwickelt ist, werden zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg bestraft.

Wir empfehlen rechtzeitige Winterbereifung, denn Sicherheit geht vor !